Übersicht Pflegesätze gültig seit dem 1. Februar 2023
Der Eigenanteil (nach Zuschüssen der Pflegekasse), den Sie zu zahlen haben, bleibt in den Pflegegraden 2–5 gleich. Er setzt sich wie unten aufgeführt zusammen.
Abgezogen wird der ab dem 01.01.2022 neu eingeführte Leistungszuschlag je nach Dauer des Aufenthalts in einer stationären Pflegeeinrichtung. Dieser Zuschlag wird von uns bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Eigenanteil aufzubringen, gibt es in vielen Fällen Unterstützungsmöglichkeiten durch das Pflegewohngeld oder den Sozialhilfeträger.
Pflegesätze für Pflegegrade 2–5
[in Euro] | pro Tag | pro Monat * |
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Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil für Pflegeleistungen | 36,30 | 1.104,34 |
Unterkunft | 22,36 | 680,19 |
Verpflegung | 17,21 | 523,53 |
Investitionskosten | 21,50 | 654,03 |
Ausbildungsumlage nach PflBG | 3,84 | 116,81 |
Ihr Eigenanteil | 101,21 | 3.078,90 |
Hilfsbedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 sind noch weitgehend selbstständig und können sich in der Regel noch gut selbst versorgen und ihren Alltag in vielen Bereichen ohne fremde Hilfe bewältigen. Wünschen Sie mit Pflegegrad 1 dennoch einen Platz in einem Pflegeheim, so zahlen Sie die Kosten für die kompletten stationären Pflegeleistungen, die Ausbildungsumlage, für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten fast allein. Sie können lediglich den monatlichen Entlastungsbeitrag von 125 Euro dafür anrechnen.
Gerne beraten wir Sie individuell. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, unter Telefon 02 03/60 86 20-0 oder per Email an unsere Hausleiterin Katinka Broumas unter Katinka.Broumas@projectcare.de